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   OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14   

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https://dejure.org/2016,41319
OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14 (https://dejure.org/2016,41319)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.05.2016 - 1 LA 3/14 (https://dejure.org/2016,41319)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. Mai 2016 - 1 LA 3/14 (https://dejure.org/2016,41319)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 6 Abs 2 BauGB, § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 1 Abs 6 Nr 1 BauGB, § 50 S 1 BImSchG
    Genehmigung eines Flächennutzungsplans bei Geruchsimmissionen; (kein) Anwendungsvorrang der "Gelben Hefte" gegenüber der GIRL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans; Geruchsbelästigungen durch Rinderhaltung als schädliche Umwelteinwirkungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung des Flächennutzungsplanes hier: Antrag auf Zulassung der Berufung

  • rechtsportal.de

    Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans; Geruchsbelästigungen durch Rinderhaltung als schädliche Umwelteinwirkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2014 - 1 LA 52/14

    Zumutbarkeitsgrenze bei Geruchsimmissionen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14
    Den Richtwerten der GIRL kommt insoweit keine Rechtsnormqualität zu, sondern die Bedeutung eines antizipierten generellen Sachverständigengutachtens (BVerwG, Beschl. v. 05. August 2015 - 4 BN 28/15 -, IBR 2015, 571; vgl. dazu auch bereits Beschl. d. Senates vom 27.11.2014 - 1 LA 52/14 - m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin liefert die GIRL auch für die Bewertung der Geruchsimmissionen aus Rinderställen brauchbare Orientierungswerte (vgl. zur Anwendbarkeit der GIRL sowie zur Gesamtbeurteilung einer Geruchsbelästigung auf der Grundlage der GIRL - auch bei Rinderhaltung - bereits Beschl. d. Senats v. 13.03.2006 - 1 LA 5/06 -, U. d. Senats v. 26.05 2009 - 1 LB 19/07 -, U. d. Senats v. 08.03.2013 - 1 LB 5/12 - und Beschl. d. Senats v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14 -).

    Das steht im Einklang mit der oben zitierten Rechtsprechung des Senats (zuletzt Beschl. d. Senats v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14 - m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2013 - 1 LB 5/12

    Klagebefugnis aufgrund fehlender oder fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14
    Entgegen der Auffassung der Klägerin liefert die GIRL auch für die Bewertung der Geruchsimmissionen aus Rinderställen brauchbare Orientierungswerte (vgl. zur Anwendbarkeit der GIRL sowie zur Gesamtbeurteilung einer Geruchsbelästigung auf der Grundlage der GIRL - auch bei Rinderhaltung - bereits Beschl. d. Senats v. 13.03.2006 - 1 LA 5/06 -, U. d. Senats v. 26.05 2009 - 1 LB 19/07 -, U. d. Senats v. 08.03.2013 - 1 LB 5/12 - und Beschl. d. Senats v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14 -).
  • BVerwG, 05.08.2015 - 4 BN 28.15

    Rechtsqualität der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14
    Den Richtwerten der GIRL kommt insoweit keine Rechtsnormqualität zu, sondern die Bedeutung eines antizipierten generellen Sachverständigengutachtens (BVerwG, Beschl. v. 05. August 2015 - 4 BN 28/15 -, IBR 2015, 571; vgl. dazu auch bereits Beschl. d. Senates vom 27.11.2014 - 1 LA 52/14 - m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2001 - 1 K 1850/00

    Abwägung; Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Gewerbebetrieb; Immissionsschutz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14
    Insbesondere bei einer Neuplanung von bisher unbebauten Flächen kommt dem Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG als Element geordneter städtebaulicher Entwicklung eine besondere Bedeutung zu (OVG Lüneburg, U. v. 25. Juni 2001 - 1 K 1850/00 -, NVwZ-RR 2002, 172; Beschl. d. Senats v. 09.11.2011 - 1 MR 5/11 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2006 - 1 LA 5/06
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14
    Entgegen der Auffassung der Klägerin liefert die GIRL auch für die Bewertung der Geruchsimmissionen aus Rinderställen brauchbare Orientierungswerte (vgl. zur Anwendbarkeit der GIRL sowie zur Gesamtbeurteilung einer Geruchsbelästigung auf der Grundlage der GIRL - auch bei Rinderhaltung - bereits Beschl. d. Senats v. 13.03.2006 - 1 LA 5/06 -, U. d. Senats v. 26.05 2009 - 1 LB 19/07 -, U. d. Senats v. 08.03.2013 - 1 LB 5/12 - und Beschl. d. Senats v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2009 - 1 LB 19/07

    Beurteilung der Zumutbarkeit einer Geruchsimmissionen nach dem Grundsatz der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14
    Entgegen der Auffassung der Klägerin liefert die GIRL auch für die Bewertung der Geruchsimmissionen aus Rinderställen brauchbare Orientierungswerte (vgl. zur Anwendbarkeit der GIRL sowie zur Gesamtbeurteilung einer Geruchsbelästigung auf der Grundlage der GIRL - auch bei Rinderhaltung - bereits Beschl. d. Senats v. 13.03.2006 - 1 LA 5/06 -, U. d. Senats v. 26.05 2009 - 1 LB 19/07 -, U. d. Senats v. 08.03.2013 - 1 LB 5/12 - und Beschl. d. Senats v. 27.11.2014 - 1 LA 52/14 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Ermittlung von Lärm- und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14
    Im Rahmen der Bauleitplanung - somit auch der Aufstellung eines Flächennutzungsplans - sind die Richtwerte der GIRL als Abwägungs- und Entscheidungsgrundlage der planenden Gemeinde geeignet und regelmäßig heranzuziehen (Urt. des Senats vom 31.05.2005 - 1 KN 6/04 - bei juris Rn. 56; s. a. GIRL, Anlage 4, "Begründung und Auslegungshinweise zur GIRL" [dort zu Nr. 5 GIRL, Stichwort "Hinweise zum vorsorgenden Immissionsschutz und zur vorsorgenden Bauleitplanung"]).
  • VG Mainz, 17.01.2018 - 3 K 37/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten wegen Tierhaltung, hier: 2 Pferde im faktischen

    34 Zu berücksichtigen ist ferner, dass in Bezug auf tierische Geruchsemissionen bei der Ermittlung der Gesamtbelastung IG (Nr. 4.6. der GIRL) neben dem baugebietsabhängigen Immissionswert IW auch die Gewichtungsfaktoren f entsprechend Tabelle 4 eine Rolle spielen, die die unterschiedliche Belästigungsintensität von Tierhaltungen hinreichend berücksichtigen (vgl. OVG S-H, Beschluss vom 3. Mai 2016 - 1 LA 3/14 -, NordÖR 2016, 416 = juris Rn. 16) und sich je nach Tierart begünstigend oder verschärfend auf die Beurteilung der Zumutbarkeit der Geruchsimmissionen auswirken.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 LB 17/15

    Nachbarklage gegen die erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Die in Nr. 4.6 - Tabelle 4 - der GIRL vorgesehenen Gewichtungsfaktoren für einzelne Tierarten berücksichtigen die Belästigungsintensität von Gerüchen aus Schweinehaltung hinreichend (vgl. [zur Rinderhaltung] Beschluss des Senats vom 03.05.2016, 1 LA 3/14, Juris, Rn. 16).
  • VG Schleswig, 01.07.2022 - 8 B 34/22

    Baugenehmigung

    Bei der Bestimmung dessen, was dem Nachbarn an Geruchsimmissionen noch zugemutet werden kann, ist als Orientierungs- und Entscheidungshilfe die für die Beurteilung von Geruchsimmissionen aus der Landwirtschaft entwickelte Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL - heranzuziehen (BVerwG, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 B 5/07 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2007 - 12 LA 14/07 - RdL 2007, 240 ff. m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 30.03.2006 - 1 LA 5/06 -, NordÖR 2006, 173 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 09.12.2010 - 1 LB 5/10 - OVG Schleswig, Beschluss vom 03.05.2016 - 1 LA 3/14 - Urteil der Kammer - Einzelrichter - vom 28.07.2014 - 8 A 61/11 -).
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